Der Kunstrückgabebeirat empfahl am 12. Oktober 2012, das Makart-Monumentalgemälde „Der Einzug Karls V. in Antwerpen“ aus dem Belvedere an die in den USA und Israel lebenden Erben der Valerie Karplus zu übereignen. Das Gemälde stammte aus dem Palais Lieben-Auspitz, in dem sich heute das Café Landtmann befindet, und wurde von einem Anwalt (NSDAP-Mitglied) während des Krieges veruntreut.
Drei Bilder von Egon Schiele und eines von Gustav Klimt wurden 1951 an die Galerie der Stadt Linz verliehen, doch sind seither verschwunden. Für die nicht weiter beschriebene Zeichnung "Paar" von Schiele musste die Stadt Linz nun Schadenersatz zahlen.
Ein Paragraph der Geschäftsordnung eines Auktionshauses, den das Auktionshaus dem geltend gemachten Herausgabeanspruch des Klägers entgegenhielt, ist infolge des unzulässigen „Versteckens“ dieser Klauseln gemäß § 864a ABGB unwirksam.
Die Erben der Valerie Karplus strengen die Rückgabe des sich im Belvedere befindlichen Gemäldes von Makart an, das das Museum 1951 von dem Rechtsanwalt und NSDAP-Mitglied Dr. Kaupa erworben hat.
Das Bild von Brueghel wurde zur Besicherung eines Kredites gegeben, aber nicht ordnungsgemäß verwahrt und beschädigt. Das in den AGBs der Bank enthaltene Aufrechnungsverbot steht der Aufrechnung der Forderung aus der Beschädigung gegen die Kreditforderung nicht entgegen.
Alternative Dispute Resolution (ADR) Brings “Kirche in Cassone” to Auction: Sotheby’s Sells a Rare Klimt from the Collection of the Late Viktor and Paula Zuckerkandl
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