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Kanzlei für Erbrecht in München

 
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David Oppenheimer klagt gegen seine Enteignung zu Gunsten
der Claims Conference vor dem Bundesverfassungsgericht

 

1.      Ausgangslage

Die Wiedergutmachung in Deutschland wurde bei weitem nicht (bisher maximal 2/3) bewältigt. Hiervon haben aber nicht die Erben der Holocaustopfer, sondern überwiegend die Conference on Jewish Material Claims against Germany (im Folgenden: Claims Conference) profitiert, die als Nachfolgeorganisation Ansprüche bei den Wiedergutmachungsämtern geltend gemacht haben.

Nach Verlautbarungen der Claims Conference aus dem Jahre 2008 hat diese insgesamt 1,6 Milliarden EUR Wiedergutmachungsleistungen von den Behörden erhalten und hiervon weniger als die Hälfte, nämlich 750 Mio. EUR an die Berechtigten weitergegeben. Das Problem nicht bewältigter Wiedergutmachung durch die Claims Conference als Nachfolgeorganisation stellt sich in Deutschland also noch in einem riesigen Ausmaß, das vor der Last der Geschichte von Politikern jeglicher Couleur gerne verschweigen wird. Aber auch die Wiedergutmachungsbehörden haben bis heute seit 1990 noch nicht einmal 2/3 aller Verfahren erledigt.

Laut dem zuständigen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) betrug die Erledigungsquote für die Wiedergutmachung für die ehemalige DDR (also von Verfahren der Rückerstattung verfolgungsbedingter Entzüge) per 31.12.2011 noch immer weniger als 2/3, 63,5 %. Von 224872 Vermögenswerten sind bis Ende des vergangenen Jahres 142005 Vermögensgegenstände restituiert worden. Wie viele von diesen Vermögensgegenständen an die Claims Conference als Rechtsnachfolger statt den berechtigten Erben gegangen sind, sagt der Bericht nicht.

Das bedeutet aber nichts anderes, als dass Erben von Holocaustopfern nur drei Jahre Zeit (von 1990 bis Ende 1992) hatten, überhaupt Ansprüche für Vermögenswerte in der ehemaligen DDR nach dem Vermögensgesetz zu stellen und die Wiedergutmachungsbehörden auch nach 22 Jahren (mehr als der siebenfachen Zeit) ihre Hausaufgaben nach dem Vermögensgesetz noch immer nicht erledigt haben. Zudem profitiert die Claims Conference massiv von der Rechtsnachfolge aus der Tatsache, dass Erben seit 01.01.1993 von jedem Anspruch ausgeschlossen sind und diese durch Gesetz enteignet werden und die Claims Conference das Erbe der Holocaustopfer vereinnahmt.

Eigentlich wollte der Gesetzgeber nur verhindern, dass erbenloses Vermögen an den Fiskus fällt. Weltweit agiert die Claims Conference als Treuhänder für die Erben der Holocaustopfer. Nur in Deutschland wurde sie auf eigenes Betreiben Rechtsnachfolger, d.h. de facto Erbe der Holocaustwerte.
 

2.      Verfassungsbeschwerde von Herrn David Oppenheimer

Die Verfassungsbeschwerde von Herrn David Oppenheimer aus Seattle im Bundesstaat Washington / USA wird durch den Münchener Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung vertreten. David Oppenheimer ist Mitglied der Erbengemeinschaft nach Otto Heller, der vermutlich im Jahre 1943 im Konzentrationslager Beit Theresienstadt ermordet wurde. David Oppenheimer ist Sohn von Ruth Wallner-Oppenheimer und Walter Jerry Oppenheimer, Urenkel des Herrn Otto Heller, dem Namensgeber der Erbengemeinschaft Heller.

Er ist 61 Jahre alt, jüdisch-orthodoxen Glaubens und arbeitet wie viele Mitglieder der Familie Oppenheimer in der Textilindustrie. Die Erbengemeinschaft führte gegen die Claims Conference einen Rechtsstreit auf Auskehr der vollständigen Erlöse aus in Dresden restituierter Grundstücke vor dem Landgericht Frankfurt am Main und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Beide Klagen wurden abgewiesen. Die Restitutionsansprüche von David Oppenheimer auf Auskehr von Erlösen aus Grundstücksverkäufen bezogen sich u.a. auf Grundstücke in Dresden, u.a. die Sebnitzer Straße 49 und die Alaunstr. 53 in Dresden.

Am 1. August 2012 reichte David Oppenheimer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Er rügt, dass er und seine Familienmitglieder durch das deutsche Vermögensgesetz ein zweites Mal enteignet wurden. David Oppenheimer sieht sich in seinem durch Artikel 14 GG garantierten Erbrecht und seinem Recht auf Eigentum verletzt.

Bereits in den neunziger Jahren hat Claims Conference sich durch illegale Verträge mit dem  Nichtberechtigten Ernst Heller die Erbfolge nach Otto Heller gesichert.  Herr Ernst Heller aus Israel  gehört zu den Erben nach Richard Heller –also aus einem anderen Familienstamm,- und bildete auch mit dem Beschwerdeführer eine Erbengemeinschaft, weil alle anderen Familienmitglieder nach Emil Heller in Beit Theresienstadt ermordet worden waren (siehe Familienstammbaum in der Anlage).

Die Claims Conference wusste von der Existenz der Berechtigten in den USA und vermerkte dies unter Namensnennung der Betroffenen („Bedriska Weiner und Greta Schlesiger, z. Zt. in Amerika) in ihren Verträgen. Um selbst in die Position als Rechtsnachfolger zu kommen, bewegte sie Herrn Ernst Heller dazu, seine Rückerstattungsanträge zu Gunsten der Erbengemeinschaft zurückzuziehen und bezahlte an ihn  in Kenntnis seiner Nichtberechtigung für die Grundstücke Alaunstraße 53 in Dresden und Sebnitzer Straße in Dresden DM 574.580,87 und DM 289.577,70.

In einem Rückerstattungsvertrag aus dem Jahre 2007 verzichtete ein israelischer Rechtsanwalt auf den vollständigen Anspruch von David Oppenheimer auf Wiedergutmachung, weil die Claims Conference auf ihre gesetzliche Stellung als Rechtsnachfolger gepocht hatte. Auch dies war eine Täuschung, nachdem sich die Claims Conference in 1993 und 1997 die Stellung als Rechtsnachfolger gegen David Oppenheimer und seine Familie treu- und rechtswidrig erkauft hatte.

Zunächst entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde von David Oppenheimer. Sollte die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen werden, ist es denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des Vermögensgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Unabhängig davon erhoffen sich David Oppenheimer und viele weitere Erben weltweit (die meisten davon sind jüdischer Konfession) ihre Anerkennung als legitime Rechtsnachfolger der Holocaustopfer in der deutschen  Öffentlichkeit und eine faire und transparente öffentliche und politische Diskussion in Deutschland.

 

 

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