Erbanwalt.com | Dr. Hannes Hartung TEP
Kanzlei für Erbrecht in München

 

 Unsere 360°-Betreuung für gemeinnützige Institutionen, Stiftungen & Trusts


Im Bereich von Stiftungen und Trusts profitieren wir von unserer langjährigen
Expertise in der Begleitung von Vermögensnachfolgen.

Stiftungskonzeptionen

Errichtung von Stiftungen aller Art (rechtsfähig, treuhänderisch, nicht rechtsfähig)
Strukturierungen und Auslagerungen (u.a. Betriebs-GmbH)
Umstrukturierungen
Unternehmensstiftung

Auslandsstiftungen und Trusts

Identifikation geeigneter Standorte
Steueroptimierte Konzeptionen
Errichtung von Familienstiftungen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz
 
Ansprechpartner RA Dr. Hartung ist  im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 für die Bereiche Kunst, Stiftungen und vermögende Privatpersonen aufgenommen worden.
Er ist ehrenamtlich Vorstand des Kuratoriums Ludwig Windthorst.
 



Non for profit und Gemeinnützigkeit

 

Wir können langjährige Erfahrungen und Erfolge in der Betreuung von gemeinnützigen Institutionen in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen vorweisen und  verfügen dabei über Spezialkenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von Altenheimen, Krankenhäusern und kirchlichen sowie weiteren sozialen Einrichtungen.

Wir unterstützen gemeinnützige Institutionen gerne bei

  • der monatlichen Finanz- und Gehaltsbuchhaltung
  • der Erstellung einer jährlichen Vermögensübersicht und Gewinn- und Verlustrechnung sowie von Jahresabschlüssen
  • Umstrukturierungen (z.B. Ausstieg aus dem TVöD, Gründung gemeinnütziger Betreibergesellschaften)
  • Sanierungen (Verhandlungen mit Gläubigern, Begleitung der Neuausrichtung und Verfestigung)
  • Vertragsgestaltungen und flankierende Verhandlungsführung (Pflegesätze, Behörden, Banken)
  • Optimierung der Organisationsstruktur
  • Organisation des Fundraisings und Spendenmanagements
  • Einführen und Pflege von Kostenrechnungen
  • Kostencontrolling

 

Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie auch fachkundig bei der Gründung von Vereinen und Stiftungen, insbesondere bei der inhaltlichen Gestaltung von Satzungen sowie der Vereinbarung von Notar- und Behördenterminen.

Vereinsrecht
Gründung von gemeinnützigen Vereinen
Haftung von Vorständen, Ausschlussverfahren

Recht der Gemeinnützigkeit

Mittelverwendung
Steuerliche Anerkennung gemeinnützigen Wirkens und ihrer Einrichtungen
Schaffung sachgerechter Gemeinnützigkeitsstrukturen

Beratung und Vertretung von (auch kommunalen) Stiftungen des öffentlichen Rechts,
insbesondere von Krankenhäusern und Altenheimen
Themen: Ausstieg aus dem TVöD und weitere Maßnahmen zur Zukunftssicherung
 

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